Liebe Mitglieder des Gmundner Rudervereins.
Wir dürfen euch die Auslegung der neuen Verordnung durch den Ruderverband betreffend Rudersport zur Kenntnis bringen und ersuchen euch alle notwendigen Maßnahmen genau einzuhalten.
17.11. bis 6.12.
Für den Spitzen- und Leistungssport gelten eigene Regeln
Für den Breiten- und Gesundheitssport im Ruderbereich gilt:
Die Ausübung des Rudersports im Einer unter Einhaltung der Fahrordnung ist erlaubt. (nur Fahrkundige und Sportruderer)
Dazu ist generell einzuhalten:
Die Boothallen dürfen kurz zur Entnahme und dem Zurückbringen des Bootes betreten werden
Bei Betreten der Bootshalle sind die Hände zu desinfizieren
Der Mund-Nasenschutz ist vom Betreten der Bootshalle bis zum Einsteigen in das Boot zu tragen, ebenfalls bei der Rückkunft
Falls sich mehr als ein Einerruderer im Bootshaus befindet ist der Abstand von 1.5 Metern strikt einzuhalten. Es wird empfohlen sich bei der Benützung der Einer abzusprechen
Bei der Rückkehr sind die Rudergriffe zu desinfizieren, ebenso alle Bootsteile, welche man mit den Händen berührt hat. Möglichst sind mitgebrachte Putzlappen zu benützen
Da im Logbuch die Ausfahrten dokumentiert sind, ist das Führen einer Anwesenheitsliste nicht erforderlich
Alle, die diese Ausnahme nutzen, muss klar sein, dass sie dies auf eigenes Risiko machen und der Verein oder der Österreichische Ruderverband, nicht haftbar gemacht werden kann
Rudern im Zweier mit Personen, die im selben Haushalt leben, ist erlaubt.
Bleibt gesund,